Jugendschutzerklärung
Die elterliche Sorgepflicht bleibt beim Besuch meines Sohnes/meiner Tochter bestehen. Der Aufenthalt bei den Veranstaltungen und in den Räumen der Tanzschule erfolgt mit dem Wissen des/der Erziehungsberechtigten. Dies gilt, wenn diese die Zwischen- oder Abschlussbälle allein besuchen und die Veranstaltung bis spätestens um 1.00 Uhr endet.
Der Besuch und das Verlassen der Veranstaltung ist mit den Erziehungsberechtigten abzustimmen.
Diese Einverständniserklärung kann ich jederzeit per E-Mail widerrufen, in dem Wissen, dass mein Kind dann keine Veranstaltung der Tanzschule TIN GbR, welche länger als 22 Uhr geht, allein besuchen darf.
Für Notfälle bin ich telefonisch unter den angegebenen Telefonnummern während den Veranstaltungen erreichbar.